Die GALERIE STEFAN RASCHE wurde 1990 in Münster gegründet. 2008 erfolgte der Umzug nach Berlin. Hier entstand die Galerie RASCHE RIPKEN, die 17 Jahre lang gemeinsam von Dr. Stefan Rasche und Karin Ripken geleitet wurde. Ab August 2025 ist die Galerie wieder unter ihrem ursprünglichen Namen tätig. 

Die Galerie versteht sich als Ort zur Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst und vertritt eine Reihe herausragender künstlerischer Positionen in den Gattungen Malerei, Skulptur, Fotografie, Zeichnung und Installation. Regelmäßige Teilnahmen an Kunstmessen sowie die Veröffentlichung von Künstlerkatalogen ergänzen die Galerietätigkeit.

Seit 2025 ist die Galerie auch im Kunsthandel tätig, hier liegt der Fokus auf figurativen Tendenzen der Vor- und Nachkriegsmoderne.

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Die Galerie Stefan Rasche berücksichtigt bei ihren Tätigkeiten die Regeln des Fair Practice Code (fairpracticecode.nl).

1.      Die Galerie hält die Beziehung zwischen der Galerie und dem Künstler schriftlich fest, einschließlich Vereinbarungen über die Laufzeit der Vereinbarung, Preise und etwaige Rabatte. Weitere Punkte, die in diesem Dokument festgehalten werden können, sind: Kontrolle der Vereinbarungen, die Ziele beider Parteien (z. B. hinsichtlich der internationalen Sichtbarkeit), die Beziehung zu einer zweiten Galerie, Vereinbarungen über die Abrechnung etwaiger Rabatte, über Provisionen von Dritten oder die Abrechnung anderer Ausgaben wie für Transport, fotografische Dokumentation, Versicherung oder den Aufbau einer Ausstellung.

2.      Der Künstler bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch die Galerie Eigentümer seines Werks, mit Ausnahme des Weiterverkaufs. Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz oder Pfändung der Galerie.

3.      Die Galerie überweist dem Künstler den gesamten, mit dem Kunden vereinbarten Anteil am Verkaufspreis innerhalb von 60 Tagen nach dem Verkauf des Kunstwerks und teilt dem Künstler den Namen und die Anschrift des Käufers sowie eine Kopie der Rechnung mit.

4.      Unverkaufte Kunstwerke, die sich im Besitz der Galerie befinden, müssen auf Wunsch des Künstlers innerhalb eines Monats an diesen zurückgegeben werden.

5.      Die Beziehungen zwischen Galerien können von Wettbewerb und Rivalität geprägt sein, doch wenn verschiedene Galerien denselben Künstler vertreten, sollten die Galerien in jeder Hinsicht den Interessen des betreffenden Künstlers gerecht werden. Wenn eine Galerie einen Künstler exklusiv vertritt und somit als dessen „Erstgalerie“ fungiert und eine andere Galerie eine Ausstellung mit diesem Künstler organisieren möchte, sollten die beteiligten Parteien schriftliche Vereinbarungen über die Bedingungen treffen, unter denen die Ausstellung stattfinden kann.

6.      Von der Galerie wird erwartet, dass sie professionell und kompetent agiert und diese Professionalität und Kompetenz aufrechterhält.

7.      Die Galerie bürgt für die Echtheit der von ihr verkauften Werke. Sollte ein Werk von einer anerkannten unabhängigen Stelle als Fälschung eingestuft werden, kann der Kunde das Werk an den Galeristen zurückgeben und den für das Werk gezahlten Betrag zurückerhalten.

8.      Die Galerie gibt auf ihrer Website Folgendes an: ihre Ziele, ihr Programm, ihre Arbeitsweise und die von ihr vertretenen Künstler.

9.      Von der Galerie wird erwartet, dass sie sich an den Fair Practice Code (fairpracticecode.nl) hält, der eine Garantie gegen unangemessenes Verhalten in der Galerie und anderswo beinhaltet.